Eine Casting Agentur macht nach Auftrag von Produktionen Castings also Auswahlverfahren für die Besetzung. Dabei werden meist sogenannte Demotapes angefertigt, die dann den Verantwortlichen der Produktionen, wie z.B. dem Regisseur vorgestellt. Die Produktion entscheidet letztendlich.
Junior Models ( Darsteller-Modelagentur) fungiert als Agent der Darsteller und sorgt auch dafür, dass die Kids und Teens zu den verschiedenen Castings eingeladen werden. Garantiert kann allerdings nicht ob ein Kind zum Casting überhaupt zum Casting eingeladen wird.
So steht Junior Models praktisch am Anfang der Kette „ Agentur – Master – Produktion“. Junior Models ist also die Darstelleragentur, die Kids und Teens für Castings oder direkt für Shootings vorschlägt.
Was wir brauchen, sind gute und, ganz wichtig, aktuelle Fotos, auf denen das Gesicht und die Figur des Kindes gut zu erkennen sind (mindestens 1 Portrait und 1 Ganzkörperaufnahme). Die Bilder können vom professionellen Fotografen, oder auch privat fotografiert sein.
Portraits sollten frontal, mit offenen Haaren, ohne Kopfbedeckung, Masken, Make-Up etc. fotografiert werden. Schön wäre, wenn wir ein Bild hätten, auf dem Ihr Kind vom Herzen lacht. Auf dem Ganzkörperbild sollten die Kinder nach Möglichkeit keine Winterjacken oder dicke Skihosen anhaben, damit wir den Körperbau und Haltung sehen können.
Zu den Fotos brauchen wir außerdem noch folgende Angaben:
Alter, Körpergröße, Konfektions- und Schuhgröße, Haar- und Augenfarbe des Kindes, sowie eine Telefonnummer, unter der wir Sie erreichen können. Wenn euer Kind besondere Talente hat (Sport, Ballett, Theater, Breakdance etc.) vergesst bitte nicht, dies zu erwähnen! Selbstverständlich unterliegt die Arbeit der Kindermodelle den Jugendschutzbestimmungen, auf deren Einhaltung wir höchsten Wert legen. Die Vermittlung findet ausschließlich an seriöse, professionelle Kunden statt. Die Aufnahmen werden für Werbezwecke, wie Katalog-, Zeitungs-, Plakatwerbung oder auch TV-Spots verwendet.
Sendet uns Eure Fotos in einer Email an: info@juniormodels.de, oder nutzt unser komfortables Bewerbungsformular. Die Dateigrösse sollte 5MB nicht überschreiten. Gebt bitte auch die Konfektions-, Körper und Schuhgröße und das Alter ihres Kindes an. Wir behandeln Ihre Daten streng vertraulich. Die Fotos werden nur einmalig zur Ansicht benötigt und anschließend wieder gelöscht.
Unsere Vermittlungsleistungen beschränken sich auf Babys, Kinder und Jugendlichen bis sie volljährig sind. Alle Volljährigen Juniormodels werden automatisch unsere Lieblingsmenschen (www.lieblingsmensch.berlin).
Bewerbt Euch bei uns! Wir freuen uns sehr über neue Gesichter.
Datenbank ist nicht öffentlich zugänglich, die Sedcards in der Kartei werden ohne Angaben von persönlichen Daten an den Auftraggeber verschickt.
Mit den erstellten Aufnahmen und Fotos schlagen wir Ihr Kind bei den Produktionen & Castern für geeignete Projekte vor. Bei Interesse seitens der Produktion lassen wir Ihnen die uns vorliegenden Projektinformationen zukommen und vereinbaren in Ihrem Namen oder auch sie selbst vereinbaren einen Castingtermin.
Wir vermitteln u.a. für TV Spots, Film&Fernsehen, Werbung und Print Medien.
ARBEITSERLAUBNIS
Für Darsteller bis zur Beendigung der Vollschulzeitpflicht – je nach Bundesland mit der 9. oder 10. Klasse – und Vollendung des 15. bzw. 16. Lebensjahres
Aufgrund des Jugendarbeitsschutzgesetzes ist es erforderlich, eine Arbeitsgenehmigung bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Die Antragstellung muss vor Aufnahme der Beschäftigung durch die jeweilige Produktion erfolgen. Als Anlage dazu wird ein besonderes Formular benötigt. Die Formulare variieren in Optik und Gültigkeitszeitraum von Bundesland zu Bundesland fordern aber i.d.R. die Unterschriften von Eltern, Schule, Arzt und Jugendamt) Die erforderlichen Unterschriften sind von Ihnen, den Eltern, spätestens bei einer konkreten Besetzung schnellstmöglich einzuholen und werden von uns an die Produktion weitergeleitet. Ohne diese Unterschriften wird keine Arbeitsgenehmigung erteilt!
ARBEITSZEITEN
Die Dauer der Beschäftigung ist durch das Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt. Die Anzahl der Beschäftigungstage sollte 30-40 Tage pro Jahr nicht überschreiten. Ausnahmen werden in Sonderfällen erteilt. Allgemeine Richtzeiten sind: 3-5 jährige Kinder dürfen 2 Stunden arbeiten, die Aufenthaltszeit am Set sollte 3-4 Stunden nicht überschreiten. · Kinder ab 6 Jahren und Jugendliche vor Vollendung der Vollzeitschulpflicht dürfen 3 Stunden arbeiten, die Aufenthaltszeit am Set sollte 5-6 Stunden nicht überschreiten.
Leider können wir die Frage nicht beantworten und auch nichts versprechen, denn nicht wir, sondern unsere Kunden entscheiden, welches Kind gebucht wird. Wenn wir eine Anfrage haben, melden wir uns per Mail und zusätzlich per SMS bei Dir.